05. Oktober 2011
Familienrecht
Das Familienrecht regelt die vielfältigen Rechtsbeziehungen zwischen Verlobten, Eheleuten und Eltern / Kindern oder auch Enkel / Großeltern. Oftmals werden diese Rechtsbeziehungen erst im Streitfall bei Trennung, Scheidung oder Pflegebedürftigkeit der Eltern bedeutsam. Als Fachanwalt für Familienrecht ist Herr Rechtsanwalt Gromnitza hier insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
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