Gebühren
Die für die Tätigkeit eines Rechsanwaltes entstehenden Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) geregelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich in zivilrechtlichen Angelegenheiten überwiegend nach der Höhe des Streitwertes und des Umfangs der Angelegenheit.
Die Einzelheiten der Gebührenberechnung sind teilweise recht kompliziert, so dass hier auf eine zusammenfassende Darstellung verzichtet wird. Es ist jedoch Ihr gutes Recht, bereits im ersten Gespräch oder vorab telefonisch nach den voraussichtlich anfallenden Gebühren zu fragen. So haben Sie jederzeit einen genauen Überblick bezüglich der entstehenden Kosten und sind vor unliebsamen Überraschungen geschützt.
In vielen Bereichen, so z. B. bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall, werden die Anwaltsgebühren auch in voller Höhe von der Gegenseite übernommen. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird die komplette Abwicklung einschließlich der Einholung einer Rechtschutzzusage von uns übernommen.
Bei eingeschränkten finanziellen Verhältnissen besteht oftmals die Möglichkeit, die anfallenden Gebühren über die Staatskasse in Form der sog. Beratungshilfe oder Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe abzurechnen. Auf diese Weise soll der Zugang zum Recht auch einkommensschwächeren Bürgern ermöglicht werden. Sofern dies für Sie in Betracht kommt bringen Sie bitte zum Erstgespräch Unterlagen über Ihre Einkommensverhältnisse mit.