Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist gerade in den letzten Jahren durch eine Vielzahl neuer Urteile und Gesetze immer komplizierter geworden. Deshalb sollte gelten :

Unverschuldeter Unfall   —- sofort zum spezialisierten Anwalt !

Insbesondere eine Vielzahl von Kfz- Haftpflichtversicherungen versuchen hier direkt nach einem Unfall den Geschädigten im Rahmen des sog. Schadensmanagements vermeintlich verlockende Angebote für eine schnelle Regulierung zu unterbreiten. Welche Rechte der Geschädigte tatsächlich hat – darüber wird nicht aufgeklärt.

Man sollte bedenken: Versicherungen handeln stets nur im eigenen Interesse – nicht im Interesse des Geschädigten.

Im übrigen ist die Tätigkeit des Anwalts für den Geschädigten bei einem unverschuldeten Unfall kostenfrei. Die Kosten müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.

Über die Regulierung des Sachschadens nach Unfällen hinaus ist Rechtsanwalt Gromnitza als Fachanwalt für Verkehrsrecht in weiteren Bereichen tätig :

  • Schmerzensgeld bei Personenschäden oder Todesfall
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsverwaltungsrecht ( Führerscheinsachen, MPU etc. )
  • Kaskoschäden
  • Verkehrszivilrecht ( Ärger mit der Werkstatt oder beim Autokauf )